Wien, Österreich
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AGB

1. Geltungsbereich

Für den Geschäftsverkehr zwischen Mag. Monika Ibi mit dem Sitz: Max Margules Weg 7, 2380 Perchtoldsdorf (im Folgenden: Promostuhl) und dem Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) gelten die nachstehend festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt).

2. Leistung & Preise

2.1.Alle gebotenen Preise gelten 3 Monate unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und die Übermittlung der druckfähigen Daten erfolgt.
2.2. Die auf den Produktseiten genannten Preise sind Netto (exklusive gesetzl. Umsatzsteuer). Sie enthalten jedoch keine Versandkosten insbesondere für Fracht, Porto, Versicherung, Zoll, Verpackung und dergleichen. Diese Kosten der Verpackung und des Versands werden gesondert berechnet und vom Auftraggeber getragen. Sie sind extra ausgewiesen.
2.3. Bei einem Wechsel der Lieferzeit auf Wunsch der Kunden von Standard auf Express entsteht Mehraufwand, welcher zu höheren Produktpreisen und höheren Versandkosten führen kann. Zudem können auch bei der Lieferung in das EU-Ausland bzw. in das Nicht-EU-Ausland zusätzliche Kosten bzw. Versandkosten und Zölle entstehen.
2.4. Die Zustellung der Lieferung erfolgt, falls nicht anderes vereinbart worden ist, zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, so dass bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der Lieferadresse die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden, wenn Inventini Austria dafür zusätzliche Kosten entstehen. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.

3. Vertragsabschluss
3.1. Angebote und Preisangaben von Promostuhl sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde.
3.2. Der Auftraggeber unterbreitet mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot.
3.3. Bei Bestellungen per E-Mail erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung. Diese ist eine verbindliche Bestellbestätigung.
3.4. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber zustande.

4. Nachträgliche Änderungen des Vertrags

4.1. Für den Fall der Nichtmitwirkung des Auftraggebers, insbesondere der Nichtvorlage druckfähiger Unterlagen, ist Promostuhl berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist zu bestimmen, verbunden mit der Erklärung, dass der Vertrag aufgehoben werden würde, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Sollte die Frist des Auftraggebers ohne Handlung verstreichen, wird dieser über die Aufhebung des Vertrages gesondert informiert.
4.2. Nach der Druckdaten- bzw. Produktionsfreigabe ist der laufende Herstellungsprozess unumkehrbar, eine für den Auftraggeber kostenfreie Stornierung seiner Bestellung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die von ihm im Rahmen des erteilten Auftrages an Inventini Austria geschuldete Vergütung zu zahlen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags im Eigentum von Promostuhl.

6. Rücktrittsrechte

6.1. Promostuhl hat das Recht, von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten, sofern entweder die übermittelten Druckdaten oder die Erfüllung des Vertrags gegen österreichische Strafgesetze verstoßen oder rassistische, die Bundesverfassung der Republik Österreich oder sonstige sittenwidrige Ziele verfolgen würden.

6.2. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten aufgrund eines Rohstoffmangels, Streik, Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Epidemie, Pandemie odgl) verlängert sich – wenn Promostuhl an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert ist – die Lieferzeit in angemessenem Umfang (maximal 5 Wochen). Ist Promostuhl durch die genannten Umstände an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Vertragspflichten gehindert und dauert die Leistungsverzögerung länger als 5 Wochen, so besteht ein beiderseitiges Rücktrittsrecht. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Promostuhl von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Verbraucher daraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Promostuhl nur berufen, wenn Promostuhl den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

6.3. Der Auftraggeber hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen über Waren, die nach seinen Spezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

6.4. Bei Verträgen, die nicht in Punkt 6.3. aufgelistet sind, hat der Auftraggeber das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

6.5. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und wird wie folgt berechnet:
6.5.1. im Fall eines Kaufvertrags gerechnet ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat;
6.5.2. im Fall eines Vertrags über mehrere Waren, die der Auftraggeber im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, gerechnet ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;
6.5.3. im Fall eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken gerechnet ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat;
6.5.4. im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, gerechnet ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.
6.5.5. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Promostuhl (Mag. Monika Ibi, Max Margules Weg 7, 2380 Perchtoldsdorf, Tel. +43 670 771 55 02 E-Mail: info@karton.promostuhl.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren.
6.5.6. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, wenn der Verbraucher die Erklärung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.

7. Folgen des Rücktritts
7.1. Übt der Auftraggeber sein gesetzliches Rücktrittsrecht aus, so ist Promostuhl dazu verpflichtet, alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen einschließlich der Versandkosten (mit Ausnahme jener Versandkosten, die der Verbraucher für eine andere Versandart als die günstigste von inventini.eu angebotene Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen 14 ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird dem Auftraggeber für die Rückzahlung ein Entgelt berechnet.
7.2. Promostuhl ist berechtigt, die Rückzahlung bis zum Erhalt der zurückzusendenden Ware oder bis zum Erhalt eines Nachweises, dass die Ware zurückgesandt wurde (je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist) zu verweigern.
7.3. Der Auftraggeber muss die Ware unverzüglich (spätestens binnen 14 Tagen) ab dem Tag, an dem er Proostuhl über den Rücktritt vom Vertrag unterrichtet, an Promostuhl zurücksenden oder übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der 14-tätigen Frist abgesendet wird.
7.4. Promostuhl trägt keine Kosten der Rücksendung der Ware.

8. Zahlung

8.1. Rechnungen werden nach Kunden Dateifreigabe per E-Mail im PDF Format zugeschickt.
8.2. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

8.3. Zahlungskonditionen: Ware unter EUR 1000 netto kann auf Rechnung mit dem Zahlungstermin bis 7 Tage nach Erhalt gekauft werden.

8.3.1.  Rechnungen über EUR 1000 netto werden überwiegend über die Factoring Plattform Flex Payment mit dem Zahlungsziel zw. 14-30 Tage nach Erhalt der Ware abgewickelt.

8.3.2. Rechnungen, die nicht über die Factoring Plattform abgewickelt werden, haben folgende Zahlungskonditionen: Beträge ab EUR 2000 brutto = 50% Vorschuss. Der Restbetrag ist binnen 14 Tage nach Erhalt der Ware fällig.

8.4. Verzug und Zinsen

Wir mahnen zum ersten Mal nach 14 Tagen ab dem Rechnung Ausstellungsdatum. Bei der ersten Mahnung verrechnen wir keine Gebühren. Ab der zweiten Mahnung erlauben wir uns EUR 25,00 Bearbeitungsgebühren und das Briefporto zu verrechnen. Ab der 3 Mahnung verrechnen wir den Privatkunden die Bearbeitungsgebühren und 4% Zinsen. Für die gesetzliche Verzugszinsenberechnung im Unternehmergeschäft gilt § 456 UGB.

9. Versand
9.1. Promostuhl liefert an Adressen innerhalb der EU.
9.2. Lieferungen erfolgen per Bahn, Post, Spediteur oder eigenem Fahrzeug nach eigenem Ermessen, in jedem Fall auf Gefahr des Empfängers. Teillieferungen bleiben vorbehalten; werden sie durchgeführt, so gelten sie hinsichtlich der Zahlung als eigenes Geschäft.
9.3. Die Liefer- bzw. Produktionszeit hängt von der Art des Produkts und des Umfangs des Auftrags ab. Die Lieferzeit wird ab Vertragsschluss bemessen, sofern zu diesem Zeitpunkt Promostuhl alle erforderlichen Arbeitsunterlagen, insbesondere die druckfähigen Kundevorlagen zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde. Andernfalls beginnt die Lieferzeit, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
9.4. Die von Promostuhl in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten enthalten nicht die Zusage eines Fixtermins. Promostuhl trägt keine Verantwortung für die Verspätungen der Speditionen und Kurierdiensten.
9.5. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an der vom Auftraggeber angegebenen Lieferadresse auf den Auftraggeber über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Auftraggeber mit der Annahme der Ware in Verzug ist. Hat der Auftraggeber selbst einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, ohne dabei eine von Inventini Austria vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Beförderer über.

10. Lieferverzug
Angegebene oder vorgeschriebene Lieferzeiten sind unverbindlich; Bei etwaigen Verspätungen besteht weder Anspruch auf Schadenersatz noch ein Anrecht auf Annahmeverweigerung oder Rücktritt. Dauert die Lieferverzügerung jedoch länger als 30 Werktage so hat der Auftraggeber Anspruch auf Rücktritt.

11. Annahmeverzug
11.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen.
11.2. Befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug, so ist Inventini Austria berechtigt, die Ware für die Dauer von 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers selbst oder bei einem Spediteur einzulagern.

12. Garantie

12.1. Druck

  • Sublimationsdruck (Polyestergewebe) – 36 Monate bei der UV-Strahlung Stufe 6-7 auf der Wollskala
  • Latex Druck (Kunstleder und PVC-Gewebe) – 24 Monate bei der UV-Strahlung Stufe 6-7 auf der Wollskala

Ein minimaler Abrieb der Oberfläche beim normalen Gebrauch ist zulässig. Die Garantie erstreckt sich nicht auf mechanische Beschädigungen, Verschmutzungen und leichte Verfärbungen, die sich aus der Nutzungszeit ergeben.

13. Gewährleistung
13.1. Die Gewährleistung beträgt bis zu 24 Monate, sofern in den Produktunterlagen nichts anderes vermerkt ist. Sie beginnt mit der Anlieferung der Ware. Bei Gewährleistungsansprüchen ist das defekte Material mit der Rechnungskopie an Promostuhl einzusenden, resp. zu überbringen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge Veränderung oder Reparatur, die durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen wurden, oder infolge üblicher Abnutzung, höherer Gewalt sowie Missachtung der Anwendungsvorschriften.

13.2. Es besteht kein Anrecht auf Ersatzprodukte während der Abklärungszeit der Gewährleistung.

13.3. Promostuhl haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seites des Auftraggebers entstanden ist.

13.3. Promostuhl haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seites des Auftraggebers entstanden ist.

13.4. Als Gewährleistungsbehelfe stehen zur Verfügung (§ 932 ABGB): 

Gewährleistungsbehelfe der ersten Stufe: – die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), – der Austausch der Sache, Gewährleistungsbehelfe der zweiten Stufe: – eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) und – die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) Es gilt hier § 932 ABGB

14. Reklamation

14.1. Der Kunde muss die gelieferte Ware auf offene Mängel (vor allem eventuelle Druckfehler) direkt nach der Lieferung untersuchen. Die eventuellen offenen Mängel sind bis 7 Werktage nach der Lieferung zu melden. Nach Ablauf der Frist gilt die Lieferung als angenommen und die Reklamation kann nicht  mehr berücksichtigt werden. Es besteht kein Anrecht auf Ersatzprodukte während der Abklärungszeit der Reklamation. Nach rechtzeitiger Meldung einer berechtigten Reklamation behält sich Inventini Austria das Recht vor den Mangel in absehbarer Zeit zu beheben. Die neuen Liefertermine werden je nach Menge und Art der Beschwerde individuell festgelegt. Die Rücksendung der mangelhaften Ware erfolgt zuerst auf Kosten des Auftraggebers. Nach der Feststellung einer berechtigten Reklamation werden die Versandkosten rückerstattet. 

15. Nutzung der Internetangebote und elektronischen Daten
15.1. Promostuhl garantiert nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Daten auf der Homepage: www.promostuhl.at. Promostuhl übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Daten auf den Internetseiten des Promostuhls, für die Vertraulichkeit und Fehler beim Transport von Daten und Inhalten im Internet, sowie bei Schäden oder Folgeschäden, die dem Benutzer oder Dritten durch Internet- oder E-Mail-Transaktionen entstehen.

16. Datenschutz
Bei der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung personen- oder firmenbezogener Daten hält sich Promostuhl je nach Verkaufsort an die Bestimmungen des österreichischen bzw. EU-Datenschutzgesetzes.

16.1. Mit einer Bestellung erteilen Sie die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Betrieb gehörenden erforderlichen Vorgänge.

16.2. Die Kundendaten dienen ausschließlich dem Betriebszweck und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für Promostuhl unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben erforderlich ist.

16.3. Es erfolgt keine Weitergabe der Kunden betreffenden Daten and die Datenhändler. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt.

Weitere Informationen bezüglich Datenschutz entnehmen Sie der Webseite:

17. Urheberrechte an Druckdesigns, Haftungsfreistellung

17.1. Übermittelt der Auftraggeber ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Auftraggeber gegenüber Promostuhl, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Auftraggebers. Auch versichert der Auftraggeber, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.
17.2. Der Auftraggeber wird Promostuhl von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Auftraggeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Auftraggeber erstattet Promostuhl alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.

18. Technische und gestalterische Abweichungen
18.1 Handelsübliche Abweichungen von der Kundenvorlage / Muster / 3D Ansicht können nicht ausgeschlossen werden und sind kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel. Es sind insbesondere:
– Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung bei Bildschirmen
– Farbabweichungen aufgrund der Druckart und Dichte des Gewebes
– Abweichungen in der Methode und Art des Nahtverlaufs
– Auswahl der Verschlussmethode: Reißverschluss/Klettverschluss (wenn nicht ausdrücklich bestellt)
– Farbe, Größe und Art des Reißverschlusses oder Klettverschlusses (wenn nicht ausdrücklich bestellt)
– Stelle, Größe und Stil unseres Firmenkennzeichens (wenn nicht ausdrücklich abbestellt)

Promostuhl behält sich vor, dass geringe Unterschiede in der Verteilung von Grafiken in Höhe von 5% auftreten können und nicht als Grundlage für Beschwerden dienen. Die Toleranzgrenze bei den Maßangaben liegt bei 5%.

18.2. Promostuhl haftet nicht für allfällige Datenübertragungsfehler.
18.3. Nach erfolgter Datenübermittlung, Druckreife- oder sonstiger Freigabeerklärung durch den Kunden geht die Gefahr etwaiger Fehler auf ihn über.

19. Schlussbestimmungen
19.1. Unsere Geschäftstätigkeit basiert in Österreich ausschließlich auf österreichischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.
19.2. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Promostuhl.
19.3. Alle Auftragsvereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Außendienstes müssen schriftlich bestätigt werden.
19.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand 1.03.2020